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Der kleine Finger

Warum Rolf?

Bilder einer Tat

Gewalt in der Schule. Rolf provoziert zum wiederholten Male im Schulhof eine Schlägerei. Dabei erleidet Martin einen Nasenbeinbruch. Eine Straftat setzt vieles in Bewegung:

Die Bilder einer Tat - animierter Film

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Martin - das Opfer
Martin erlitt durch den Faustschlag von Rolf große Schmerzen, er hatte gewaltige Angst und musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Er konnte eine Woche nicht zur Schule gehen und nicht mit seinen Freunden zusammen sein. Er musste einen Verband tragen und wird vielleicht eine Narbe zurück behalten. Wahrscheinlich wird er sich über eine längere Zeit immer wieder an den Vorfall erinnern und nur langsam darüber hinweg kommen.

Rolf - der Täter
Rolf war zum wiederholten Male auffällig geworden und wurde deshalb von der Polizei festgenommen. Er wurde vernommen, erkennungsdienstlich behandelt und danach zu seiner Mutter gebracht. Er ist somit in den Polizeiakten registriert. Er wird für zwei Wochen aus der Schule ausgeschlossen und bekommt verschiedene Arbeitsauflagen.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung. Rolf muss mit seiner Mutter zu einem Gespräch beim Jugendgerichtshelfer erscheinen. In einer Gerichtsverhandlung wird Rolf zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich zu den Gerichtskosten muss er auch die Kosten für das auferlegte Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) bezahlen.

Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt, der auch die gerichtlichen Auflagen überwacht. Die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten für Martin ein, der zudem Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Insgesamt brachte Rolf der Faustschlag neben einer Bewährungsstrafe sehr viel Ärger mit seiner Mutter, seinen Freunden und in der Schule ein und er muss für hohe Kosten aufkommen.

Die Zeugen
Sie helfen bei der Aufklärung des Sachverhalts. Die Zeugen dieses Falles wurden durch die Polizei befragt. Sie mussten darüber hinaus zur Gerichtsverhandlung erscheinen und auch dort wahrheitsgemäße Aussagen zum Vorfall machen.

Die Polizei
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und vernimmt Martin als Opfer, die Zeugen und auch Rolf. Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Das kann zum Beispiel eine Hausdurchsuchung, eine Beschlagnahme oder die Abnahme von Fingerabdrücken sein. Zuletzt erstellt sie einen Bericht und sendet diesen an die Staatsanwaltschaft.

Rolfs Mutter
Die Polizei bringt Rolf zu seiner Mutter nach Hause. Rolfs Mutter muss ihn bei den anstehenden Terminen (JGH, Schule, Gericht, Bewährungshelfer) begleiten. Sie muss ihn als Erziehungsberechtigte gegebenenfalls unterstützen, solange Rolf das Geld nicht oder noch nicht selbst aufbringen kann.

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Die Schule
Neben dem Bildungsauftrag hat die Schule auch einen Erziehungsauftrag und kann eigene außergerichtliche Maßnahmen/Sanktionen veranlassen. Dies sind z.B.

Die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft bewertet den Bericht der Polizei und entscheidet über das weitere Verfahren. In Betracht kommt eine Anklageerhebung, die Einstellung des Verfahrens oder eine außergerichtlichen Regelung (Diversion). Bei einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren ein Urteil

Der Jugendrichter
Der Jugendrichter führt die Verhandlung und fällt das Urteil. Dies beinhaltet z.B.

Der Jugendrichter überwacht Rolf als Verurteilten in seiner Bewährungszeit.

Die Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät und betreut Rolf vor, während und nach dem Strafverfahren. Sie erstellt einen Bericht über seine persönliche sowie familiäre Situation und schickt diesen an das Gericht. Sie gibt in der Verhandlung eine Empfehlung für das Urteil ab. Im Diversionsverfahren tritt die JGH als Vermittler auf. Die JGH gehört zum Jugendamt.

Die Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe betreut und berät Rolf während seiner Bewährungszeit. Sie berichtet dem Gericht über den Verlauf der Bewährung und überwacht die Einhaltung der gerichtlichen Auflagen.

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Quelle: www.time4teen.de